Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Welchen Energieausweis brauche ich?

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten, ist ein gültiger Energieausweis Pflicht. Doch welche Art brauchen Sie – den Verbrauchsausweis oder den Bedarfsausweis? In diesem Artikel erklären wir die Unterschiede, zeigen, für wen welcher Ausweis geeignet ist, und helfen Ihnen dabei, die richtige Wahl zu treffen.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes und gibt potenziellen Käufern oder Mietern eine Einschätzung über den Energieverbrauch. Er ist gesetzlich vorgeschrieben und gehört zu den wichtigsten Unterlagen bei Immobiliengeschäften.

Es gibt zwei Arten:

  • Verbrauchsausweis
  • Bedarfsausweis

Jede Variante hat ihre Berechnungsgrundlage, Aussagekraft und Zielgruppe. Die folgende Tabelle hilft bei der schnellen Unterscheidung:

Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
📊Datenbasis Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre Technische Gebäudedaten (z. B. Dämmung, Heizung)
🏠Gebäudezustand berücksichtigt? Nein Ja
📝Aufwand Gering – Verbrauchswerte bereitstellen Höher – Gebäudedaten erforderlich
👨‍👩‍👧‍👦Für wen? Wohngebäude mit ≥ 5 Einheiten oder nach 1977 saniert Ältere Gebäude, Baujahr vor 1977 (unsaniert)
📉Aussagekraft Mittel – abhängig vom Nutzerverhalten Hoch – objektive Einschätzung
📆Gültigkeit 10 Jahre 10 Jahre
💶Preis 59,90 € (Festpreis für Wohn- & Nichtwohngebäude) – Wohngebäude: 119 €
– Nichtwohngebäude bis 1000 m²: 357 €
– Über 1000 m²: 957 € + 35,70 €/100 m²
👍Empfehlung Für moderne oder vermietete Gebäude Für ältere oder unsanierte Gebäude

Wann brauche ich einen Verbrauchsausweis?

Ein Verbrauchsausweis reicht aus, wenn:

  • Ihr Wohngebäude mindestens 5 Wohneinheiten hat oder
  • es nach 1977 energetisch saniert wurde

Er basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Der Aufwand ist gering – Sie müssen lediglich Ihre Energieabrechnungen bereithalten.

Tipp: Für modernisierte oder vermietete Gebäude ist der Verbrauchsausweis meist ausreichend.

Wann ist ein Bedarfsausweis Pflicht?

Ein Bedarfsausweis ist notwendig, wenn:

  • das Gebäude vor 1977 gebaut und nicht energetisch saniert wurde
  • Sie ein objektives Bild der energetischen Qualität erhalten möchten
  • es sich um ein Nichtwohngebäude handelt

Dieser Ausweis erfordert deutlich mehr Daten – etwa zur Dämmung, Fensterqualität oder Heiztechnik. Dafür erhalten Sie eine neutrale, nutzerunabhängige Bewertung.

Tipp: Der Bedarfsausweis eignet sich besonders für ältere oder unsanierte Gebäude.


Häufige Fragen (FAQ)

1. Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten hängen vom Ausweistyp und der Gebäudegröße ab:

  • Verbrauchsausweis: 59,90 € (Festpreis)
  • Bedarfsausweis (Wohngebäude): 119 €
  • Bedarfsausweis (Nichtwohngebäude):
    • bis 1000 m²: 357 €
    • über 1000 m²: 957 € + 35,70 €/100 m²

2. Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Beide Arten sind 10 Jahre lang gültig, sofern sich am Gebäude nichts grundlegend ändert.

3. Muss ich den Energieausweis bei Besichtigung vorlegen?

Ja, laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Verkäufer und Vermieter den Ausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen.

4. Kann ich den Energieausweis online beantragen?

Ja! Mit unserem digitalen Formular können Sie in wenigen Minuten den passenden Energieausweis beauftragen – bequem und rechtssicher.


Fazit: Welcher Energieausweis ist der richtige?

Nutzen Sie unsere Checkliste oder das interaktive Formular auf unserer Startseite. So erfahren Sie in wenigen Klicks, welcher Ausweis zu Ihrem Gebäude passt – und können ihn direkt online bestellen.

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